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   BFH, 18.01.1995 - I B 181/93   

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https://dejure.org/1995,6276
BFH, 18.01.1995 - I B 181/93 (https://dejure.org/1995,6276)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1995 - I B 181/93 (https://dejure.org/1995,6276)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - I B 181/93 (https://dejure.org/1995,6276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zustellung einer Rechtsbehelfsentscheidung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 852
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.07.1987 - I R 379/83

    Steuerbescheid - Einspruchsentscheidung - Fehlende schriftliche Vollmacht -

    Auszug aus BFH, 18.01.1995 - I B 181/93
    Die Klägerin hat zwar vorgetragen, die BFH-Urteile vom 27. Februar 1986 IV R 72/85 (BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547) und vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83 (BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) hätten "teilweise gewisse widersprüchliche Ergebnisse" zur Folge und es sei daher klärungsbedürftig, wann von einer Selbstbestellung auch unter den verschärften Voraussetzungen des letztgenannten Urteils auszugehen sei.

    Das Urteil in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242 betrifft dagegen den Fall, daß der Steuerpflichtige persönlich den Rechtsbehelf eingelegt hat und sich aus dem nachfolgenden Auftreten des steuerlichen Beraters im Rechtsbehelfsverfahren nicht eindeutig seine Bestellung zum Bevollmächtigten für das Verfahren und das daraus folgende mutmaßliche Interesse des Steuerpflichtigen an einer Zustellung der Rechtsbehelfsentscheidung an den Berater ergab.

    Das Finanzgericht (FG) ist nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242 abgewichen.

    Auch die Tatsache, daß das FG anders als der BFH im Urteil in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242 nicht auf das Verhältnis zwischen § 8 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) und § 80 Abs. 3 Satz 3 der Abgabenordnung (AO 1977) eingegangen ist, stellt keine Abweichung von dem BFH-Urteil dar.

    Die Verweisung des § 122 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 auf das VwZG ist nach dem Urteil in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242 eine abschließende Regelung, die § 80 Abs. 3 Satz 3 AO 1977 nicht einbezieht.

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85

    Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist

    Auszug aus BFH, 18.01.1995 - I B 181/93
    Die Klägerin hat zwar vorgetragen, die BFH-Urteile vom 27. Februar 1986 IV R 72/85 (BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547) und vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83 (BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) hätten "teilweise gewisse widersprüchliche Ergebnisse" zur Folge und es sei daher klärungsbedürftig, wann von einer Selbstbestellung auch unter den verschärften Voraussetzungen des letztgenannten Urteils auszugehen sei.

    Das Urteil in BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547 betrifft Fälle, in denen ein steuerlicher Berater ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Namen und Auftrag eines Mandanten den Rechtsbehelf eingelegt hat und das Finanzamt keinen Anlaß hatte, an der Bestellung des Beraters zum Bevollmächtigten zu zweifeln.

  • BFH, 26.11.1986 - II B 112/86

    Bestimmung der Grunderwerbssteuer

    Auszug aus BFH, 18.01.1995 - I B 181/93
    Hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits über die bezeichnete Rechtsfrage entschieden, muß der Beschwerdeführer eingehend darlegen, weshalb diese Rechtsprechung noch keine Klärung gebracht hat (s. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304; vom 27. Mai 1988 V B 82/86, BFH/NV 1989, 179; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62).
  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung

    Auszug aus BFH, 18.01.1995 - I B 181/93
    Hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits über die bezeichnete Rechtsfrage entschieden, muß der Beschwerdeführer eingehend darlegen, weshalb diese Rechtsprechung noch keine Klärung gebracht hat (s. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304; vom 27. Mai 1988 V B 82/86, BFH/NV 1989, 179; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 62).
  • BFH, 03.02.2004 - VII R 30/02

    Steuerbescheid - Wann muss Finanzamt an Bevollmächtigte zustellen?

    Die Behörde hat dabei nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln (§ 5 AO 1977), wobei die Ermessensentscheidung aufgrund der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Interesses des Steuerpflichtigen zu treffen ist (ständige Rechtsprechung, siehe BFH-Urteile vom 30. Juli 1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3; in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242, sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1995 I B 181/93, BFH/NV 1995, 852, und vom 9. Dezember 1998 II B 75/98, BFH/NV 1999, 1053; siehe auch Höllig, Das Gesetz zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes, Der Betrieb --DB-- 1972, 1261, und Urteil des Oberverwaltungsgerichtes --OVG-- Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 1989 22 A 235/86, Betriebs-Berater --BB-- 1990, 2249).

    Nach dieser Rechtsprechung darf das FA im ersten Fall an den bestellten Vertreter bekannt geben, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, im zweiten Fall muss das FA den Verwaltungsakt dem Steuerpflichtigen selbst bekannt geben (BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 852).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Nach § 366 Satz 2 i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 konnte die Einspruchsentscheidung aber auch ohne den Nachweis einer schriftlichen Vollmacht wirksam gegenüber dem Steuerberater B, der den Einspruch für die Klägerin eingelegt hatte, als Bevollmächtigtem bekannt gegeben werden (vgl. u.a. Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 122 Anm. 3; Koch/Scholtz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 80 Rz. 6, § 122 Rz. 22; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 122 AO Tz. 42, 43, § 80 Tz. 4; vgl. auch --für die Zustellung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes-- BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547; BFH-Beschluss vom 18. Januar 1995 I B 181/93, BFH/NV 1995, 852).
  • FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 1080/21

    Umdeutung der Schreiben eines Prozessbevollmächtigten in Einsprüche gegen den

    Dies entspricht dem Grundsatz, dass der Steuerpflichtige sich zweifelsfrei erklären muss, wenn er keine Bekanntgabe an sich selbst, sondern eine solche an seinen Bevollmächtigen wünscht (BFH, Urt. v. 29.07.1987, I R 367, 379/83, BFHE 152, 1, BStBl. II 1988, 242; Beschl. v. 18.01.1995, I B 181/93, BFH/NV 1995, 852).
  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 21/13

    Verfahrensrecht: Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch

    Nach dieser Rechtsprechung darf das FA im ersten Fall an den bestellten Vertreter bekannt geben, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, im zweiten Fall muss das FA den Verwaltungsakt dem Steuerpflichtigen selbst bekannt geben (BFH-Beschluss vom 18.01.1995, I B 181/93, BFH/NV 1995, 852).
  • FG München, 21.03.2002 - 14 K 4784/98

    Zustellung des Bescheids an den Steuerpflichtigen persönlich nach vorheriger

    Haben sich daher - wie im Streitfall - Rechtsanwälte zum Vertreter des potentiellen Haftungsschuldners im vorangehenden Verwaltungsverfahren bestellt und besteht für das Finanzamt kein Anlass, an der Bevollmächtigung zu zweifeln, ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Zustellung an den Berater im mutmaßlichen Interesse des Einspruchsführers liegt (BFH-Beschluss vom 18. Januar 1995 I B 181/93, BFH/NV 1995, 852).
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